BAV – Betriebliche Altersvorsorge

 

Die betriebliche Altersvorsorge stellt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge die dritte Säule dar, auf der das deutsche System der Alterssicherung basiert. Durch sie kann über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufgebaut werden. Der Beitrag für diese Versorgung wird je nach Vertrag entweder vom Arbeitgeber übernommen oder aber durch den Arbeitnehmer mittels einer Entgeltumwandlung finanziert, wobei hier bis zu einem gewissen Grad keine Sozialabgaben und Steuern anfallen. Seit 2019 muss der Arbeitgeber im Falle der zweiten Variante einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts leisten.

BBU – Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung steht in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge. Sie greift, wenn der Versicherte vor dem Eintritt in das Rentenalter durch eine Erkrankung oder einen Unfall arbeitsunfähig wird. Je jünger der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt ist, desto schlechter fällt die Versorgung durch die Erwerbsunfähigkeitsrente aus – insbesondere im Vergleich zum ehemaligen Arbeitseinkommen. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung vermag diese Lücke zu schließen. Die Beiträge können als zusätzliche Leistung durch den Arbeitgeber finanziert oder aber durch den Arbeitnehmer mittels einer Entgeltumwandlung aufgebracht werden.

Zeitwertkonten

Mittels eines Zeitwertkontos können längere Freistellungszeiten finanziert werden, zum Beispiel im Falle von Altersteilzeit, Elternzeit oder auch Weiterbildungen. Das Konto kann im Rahmen einer Ansparphase durch sämtliche Lohn- und Gehaltsbestandteile gespeist werden. Hierunter fallen zum Beispiel Überstunden und nicht genommener Urlaub, wobei das entsprechende Guthaben in Geld umgerechnet wird, oder auch Einmalzahlungen wie etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld. In der Entnahmephase wird das angesparte Geld schrittweise ausgezahlt. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Während einer entsprechenden Auszeit gelten weiterhin der Kranken- und Sozialversicherungsschutz über den Arbeitgeber. Ein Zeitwertkonto ist frei vererbbar und kann bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden.

Nettolohnoptimierung

Bei Maßnahmen zur Nettolohnoptimierung für Mitarbeiter muss einiges an steuerrechtlichen Aspekten beachtet werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Mitarbeiter-Benefits einfach, sicher und digital abzubilden.

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BKV – Betriebliche Krankenversicherung

 

Die betriebliche Krankenversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen. Dabei kann die gesamte Belegschaft oder auch eine ausgewählte Gruppe abgesichert werden. Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die als freiwillige Leistung erbracht werden kann – beispielsweise anstelle einer Lohnerhöhung.

BGM / BGF

BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement: Leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter sind das Kapital eines jeden Betriebes. Doch hoher Leistungsdruck, Stress, gefahrgeneigte oder auch vorwiegend sitzende Tätigkeiten und eine unausgewogene Ernährung können gesundheitliche Probleme verursachen. Kommt es hierdurch zu krankheitsbedingten Ausfällen, führt dies nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern erhöht auch die Belastung für die übrige Belegschaft. Das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst alle Maßnahmen eines Unternehmens, die die Gesundheit der Beschäftigten im Arbeitsleben erhalten und verbessern können.

BGF: Die betriebliche Gesundheitsförderung stellt einen Teilbereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements dar. Das System dient dazu, die Gesundheitsressourcen der Mitarbeiter zu steigern, während zeitgleich gesundheitsrelevante Belastungen gesenkt werden. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Bereiche Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung gelegt.

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